IRT
Abschleppdienst München
 




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IRT Abschleppdienst München
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Firma IRT Abschleppdienst München (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), insbesondere für Abschlepp-, Berge-, Pannenhilfe-, Transport- und Verwahrleistungen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Versicherungen sowie öffentlichen Auftraggebern.
2. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald dieser mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (z. B. über Plattformen, Apps oder Vermittler) angenommen wurde.
Auch ohne Unterschrift ist der Auftrag verbindlich.
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, zur Beauftragung berechtigt zu sein (Halter, Fahrer, Eigentümer oder Bevollmächtigter).
Bei Vermittlung über Dritte gilt der Vertrag direkt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als geschlossen.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen aller Art
  • Pannenhilfe vor Ort
  • Fahrzeugtransport
  • Umsetzung von Fahrzeugen (z. B. Falschparker)
  • Sicherung der Einsatzstelle
  • Einsatz von Spezialtechnik (Hubbrille, Dolly-Achse, Seilwinde, Radrollen etc.)

Art und Umfang richten sich nach der konkreten Situation vor Ort.
4. Preise und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.
Die Preise orientieren sich an marktüblichen Vergütungen der Branche sowie an Richtwerten des Verbandes der Berge- und Abschleppdienste.
Berechnet werden insbesondere:

  • Einsatzpauschalen
  • Zeitaufwand (inkl. An- und Abfahrt)
  • gefahrene Kilometer
  • Zuschläge (Nacht, Wochenende, Feiertage)
  • Sonderleistungen (z. B. Dolly-Achse, Spezialwerkzeug)
  • Stand- und Verwahrkosten

Die Einsatzzeit beginnt mit dem Verlassen des Betriebsgeländes und endet mit Rückkehr.
Begonnener Einsatz liegt insbesondere vor, wenn:

  • das Fahrzeug bereits angehoben wurde
  • die Hubbrille angesetzt ist
  • die Dolly-Achse ganz oder teilweise montiert wurde
  • Sicherungsmaßnahmen begonnen wurden

In diesen Fällen ist der Einsatz kostenpflichtig, auch wenn er abgebrochen wird.
5. Zahlung
Die Zahlung ist grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung fällig.
Akzeptierte Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • EC-/Kreditkarte
  • mobile Zahlungssysteme

Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich gegen vollständige Zahlung.
6. Nichtzahlung / Verzug
Zahlt der Auftraggeber nicht sofort, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.
Der Auftragnehmer ist berechtigt:

  • das Fahrzeug zurückzubehalten
  • Standgebühren zu berechnen
  • ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen

Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
7. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug sowie an allen mitgeführten Gegenständen zu.
Das Fahrzeug kann bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
8. Verwahrung
Wird ein Fahrzeug beim Auftragnehmer verwahrt, erfolgt dies auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
Standgebühren werden gemäß Preisliste berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fahrzeuge nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten, sofern Forderungen nicht beglichen werden.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Vorschäden am Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.
Bei Bergungs- und Abschleppmaßnahmen können technische Risiken entstehen, die nicht vollständig vermeidbar sind.
Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach begrenzt.
Die Ersatzpflicht ist begrenzt auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes.
Eine weitergehende Haftung besteht nur bei Vorsatz oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
10. Dokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Beweissicherung Fotos und Dokumentationen des Fahrzeugs, der Position sowie des Einsatzablaufs anzufertigen.
11. Falschparker / Sonderfälle
Bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Fahrzeughalter.
Die Kosten sind auch dann zu tragen, wenn der Fahrzeughalter während des laufenden Einsatzes erscheint.
Ein begonnener Einsatz ist in jedem Fall kostenpflichtig.
Die Preise richten sich nach branchenüblichen Sätzen und gelten nicht für Versicherungsfälle.
12. Ausschlüsse
Die angegebenen Preise gelten nicht für:

  • gewerbliche Sondervereinbarungen
  • Versicherungsfälle mit abweichenden Konditionen
  • Sondertransporte oder Spezialfälle

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
IRT Abschleppdienst MünchenStand: 2026

 
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